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BKF-Weiterbildung: SVG Alles was Recht ist (K2+K3)

Rechtsvorschriften, Beförderungsdokumente und Schutz vor Kriminalität: Im Seminar „Alles was Recht ist“ lernen Sie die wichtigsten Vorschriften im Güterkraftverkehr, den sicheren Umgang mit Frachtpapieren und rechtliche Grundlagen im Alltag.

Wichtige Themen:

  • Wesentliche Vorschriften des Güterkraftverkehrs verstehen
  • Frachtbriefe richtig benutzen
  • Erforderliche Dokumente & Begleitpapiere kennen und handhaben können
  • Grundwissen im Haftungs- und Zollrecht
InhalteSeminar buchen

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Sybille Krauth

0681-9250201

sybille.krauth@gab-saar.de

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Lkw Führerschein

BKF-Module online

Rechtsvorschriften - Beförderungsdokumente -
Schutz vor Kriminalität

„Sie sind in Ihrem Berufsalltag mit unterschiedlichen Gütern unterwegs. Was genau transportieren Sie?“

Mit dieser Frage startet das Seminar. Im Verlaufe des Gespräches erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die unterschiedlichen Bedingungen für den „Güterkraftverkehr“ und den „Werkverkehr“ und welche Genehmigungen jeweils erforderlich sind. Weiter geht es mit dem Frachtrecht und der Frage, wer an einem Gütertransport beteiligt ist. In welcher Vertragsbeziehung stehen Absender, Empfänger, Spediteur und Frachtführer und welche Rechtsgrundlage verbindet sie miteinander? Anhand konkreter, praxisnaher Beispiele wird das Beziehungsgeflecht klar.

Danach füllen die Teilnehmer anhand eines konkreten Transportauftrags einen Frachtbrief aus.

  • Welcher Eintrag gehört in welche Spalte?
  • Wann muss ich einen Vorbehalt eintragen?
  • Wo notiere ich die Anzahl der Tauschpaletten?

Die Diskussion bei der Auswertung ist in der Regel lebhaft. Die moderierende Person erläutert die häufigsten Fehler beim Ausfüllen. Natürlich haben sich die Fahrer:innen bei ihrer Ausbildung bereits mit diesem Thema beschäftigt. Es ist jedoch gut, anhand eines praktischen Beispiels die Kenntnisse aufzufrischen und sich dabei die manchmal schwerwiegenden Folgen fehlerhafter Einträge vor Augen zu halten. 

Das Seminar auf
einen Blick

  • Kenntnisbereiche 2 und 3
  • Wesentliche Vorschriften des Güterkraftverkehrs verstehen
  • Frachtbriefe richtig benutzen
  • Erforderliche Dokumente & Begleitpapiere kennen und handhaben können
  • Grundwissen im Haftungs- und Zollrecht
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Inhalte

Weiter geht es im Stoff mit den Dokumenten, die das Fahrpersonal neben dem Frachtbrief für nationale und internationale Transporte benötigt. Die Teilnehmer:innen tauschen sich aus über die Verfahren beim Transport verzollter Waren.

  • Worauf muss ich achten, wenn Fahrzeug oder Anhänger mit dem blau-weißen TIR-Schild gekennzeichnet sind?
  • Wie sieht es mit Waren für den privaten Bedarf aus?
  • Wie viel Kaffee darf ich bei der Einreise aus einem europäischen Nachbarland dabeihaben?

Dann wird auf das Haftungsrecht eingegangen:

  • Was ist ein Güterschaden, was ein Vermögensschaden?
  • Welche Haftungsgrenzen gibt es bei Verlust oder Beschädigung der Ware?
  • Wie sieht es aus bei verspäteter Ablieferung oder nicht eingezogener Nachnahme?

Auch hier wird die Materie durch Fallbeispiele fassbar und verständlich. 

Weitere Inhalte

Im weiteren Verlauf steht der Schutz gegen Kriminalität auf dem Programm. In Kleingruppen besprechen die Teilnehmer:innen anhand von Fallbeispielen, wie sie sich gegen Diebstahl, Überfälle und Warenunterschlagung schützen können. Die Fälle sind Presse- und Polizeiberichten nachempfunden, weitere Beispiele können die Fahrer:innen selbst beisteuern.

Schließlich wird noch auf Maßnahmen zur Verhinderung von Schleusung eingegangen. Die Zeit verstreicht schnell, und am Seminarende sind sich die Teilnehmer:innen einig: „So macht Lernen Spaß.“ Wenn dann noch ein wenig Zeit bleibt, wird diese mit einem Quiz zu den Lerninhalten des Seminars gefüllt.

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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Sicherheitsbeauftragte - Auffrischung (Online)

02.11.2026
09:00 - 16:30
Online Mehr erfahren
Seminarinhalte

Dieser Lehrgang richtet sich an Sicherheitsbeauftragte, die bereits an einem Grundlehrgang teilgenommen haben (Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII) und baut auf den Grundlehrgang auf. Sicherheitsbeauftragte können hier ihr Know-How auffrischen und sich über Neuerungen im Bereich Arbeitsschutz informieren.

- Informationen über Aktuelles aus den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Änderungen der Rechtsvorschrifte
- Gefahren und Gefährdungen im Berufsallta
- Erfahrungsaustausch zwischen Sicherheitsbeauftragte
- Aufgabenwahrnehmung im Unternehmen

Weitere Informationen entnehmen Sie bittdem PDF.

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Seminar-Nr. 2609SBN51
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 249,00 €
Bruttopreis 296,31 €
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Brandschutzhelfer:in

03.11.2026
09:00 - 13:30
Am Eifeltor 1,
50997 Köln
Mehr erfahren
Seminarinhalte

Bedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2602ABH54
Ort Köln
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 105,00 €
Bruttopreis 124,95 €
Dauer 0,50 Tage Präsenz
Icon Kalender13 AlternativtermineAnmelden

Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in

09.11.2026
09:00 - 16:30
20537 Hamburg Mehr erfahren
Seminarinhalte

In diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt.


Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.


Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)


Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus:


Maßnahme gegen Brände


Bekämpfung von Entstehungsbränden


Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr


Hilfe leisten bei der Evakuierung


Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen


Notfallmaßnahmen


mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt


Rechtliche Grundlagen:


§ 10 ArbSchG


ArbStättV


ASR A 2.2


DGUV Information 205-023


DGUV Vorschrift 1 § 22

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Seminar-Nr. SVGN-49
Ort Hamburg
Veranstalter SVG Nord
Nettopreis 209,00 €
Bruttopreis 248,71 €
Referent Dirk Brekow
Dauer 1 Tage Präsenz
Icon Kalender2 AlternativtermineAnmelden

Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in

14.11.2026
08:30 - 12:30
Leinestraße 36,
24539 Neumünster
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Seminarinhalte

In diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt.


Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.


Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)


Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus:


Maßnahme gegen Brände


Bekämpfung von Entstehungsbränden


Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr


Hilfe leisten bei der Evakuierung


Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen


Notfallmaßnahmen


mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt


Rechtliche Grundlagen:


§ 10 ArbSchG


ArbStättV


ASR A 2.2


DGUV Information 205-023


DGUV Vorschrift 1 § 22

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Seminar-Nr. SVGN-30
Ort Neumünster
Veranstalter SVG Nord
Nettopreis 110,00 €
Bruttopreis 130,90 €
Dauer 1 Tage Präsenz
Icon Kalender2 AlternativtermineAnmelden

Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik, Berufsausbildung / Qualifizierungsmaßnahmen, Gabelstaplerausbildung

Gabelstapler-Fahrer-Ausbildung

21.11.2026
08:30 - 16:30
67659 Kaiserslautern Mehr erfahren
Seminarinhalte

Ein Gabelstapler kostet heute in der Anschaffung mehr als ein Auto der oberen Mittelklasse. Niemand würde sein Auto einem nicht ausgebildeten Fahrer ohne Führerschein anvertrauen. Außerdem verursachen nicht oder schlecht ausgebildete Gabelstapler-Fahrer mehr Schäden am Gabelstapler und Ladegut als gut ausgebildete Fahrer. Mit einem Gabelstapler kann man nicht nur erhebliche Schäden anrichten, man kann auch Menschen verletzen, sogar töten. Im Falle eines Arbeitsunfalles oder größeren Sachschadens drohen dem Verantwortlichen neben zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen auch hohe Bußgelder. Bußgelder über 100,- € werden im Gewerbe-zentralregister eingetragen! Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Fahrer von Flurförderzeugen (Gabelstapler) gemäß Vorschrift 68 (ehemals BGV D 27), mindestens 18 Jahre alt, für die Tätigkeit geeignet, ausgebildet, geprüft und mit der Führung des Fahrzeuges schriftlich beauftragt sein müssen.

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Seminar-Nr. 1463
Ort Kaiserslautern
Förderung Förderfähig nach AZAV
Veranstalter SVG Pfalz eG
Nettopreis 168,00 €
Bruttopreis 168,00 €
Referent Matthias Drumm
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Sicherheitsbeauftragte - Grundlehrgang (Online)

23.11.2026 - 
24.11.2026
Online Mehr erfahren
Seminarinhalte

Dieser Lehrgang richtet sich an Personen die als Sicherheitsbeauftrage*r tätig werden wollen und beinhaltet die folgenden Themen:
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten
- Gefährdungsbeurteilung
- Problemschwerpunkte aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz (z. B. PSA, Lärm, Ergonomie, Brandschutz usw.)

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2609SBA51
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 499,00 €
Bruttopreis 593,81 €
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Brandschutzhelfer:in

30.11.2026
09:00 - 13:30
Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
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Seminarinhalte

Bedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2601ABH55
Ort Düsseldorf
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 105,00 €
Bruttopreis 124,95 €
Dauer 0,50 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in

14.12.2026
09:00 - 16:30
20537 Hamburg Mehr erfahren
Seminarinhalte

In diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt.


Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.


Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)


Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus:


Maßnahme gegen Brände


Bekämpfung von Entstehungsbränden


Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr


Hilfe leisten bei der Evakuierung


Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen


Notfallmaßnahmen


mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt


Rechtliche Grundlagen:


§ 10 ArbSchG


ArbStättV


ASR A 2.2


DGUV Information 205-023


DGUV Vorschrift 1 § 22

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Seminar-Nr. SVGN-51
Ort Hamburg
Veranstalter SVG Nord
Nettopreis 209,00 €
Bruttopreis 248,71 €
Referent Dirk Brekow
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

25.01.2027
08:30 - 12:30
Hedelfinger Straße 17-25,
70327 Stuttgart
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Seminarinhalte

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7342
Ort Stuttgart
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Brandschutzhelfer:in

04.02.2027
09:00 - 13:30
Am Eifeltor 1,
50997 Köln
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Seminarinhalte

Bedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2702ABH02
Ort Köln
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 105,00 €
Bruttopreis 124,95 €
Dauer 0,50 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Brandschutzhelfer:in

11.03.2027
09:00 - 13:30
Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
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Seminarinhalte

Bedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2701ABH01
Ort Düsseldorf
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 105,00 €
Bruttopreis 124,95 €
Dauer 0,50 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

18.03.2027
08:30 - 12:30
Witschelstraße 95,
90431 Nürnberg
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Seminarinhalte

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7354
Ort Nürnberg
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
Anmelden

Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

18.03.2027
08:30 - 12:30
Georg-Brauchle-Ring 91,
80992 München
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Seminarinhalte

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7349
Ort München
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Brandschutzhelfer:in

20.04.2027
09:00 - 13:30
Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
Mehr erfahren
Seminarinhalte

Bedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2701ABH03
Ort Düsseldorf
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 105,00 €
Bruttopreis 124,95 €
Dauer 0,50 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Brandschutzhelfer:in

26.04.2027
09:00 - 13:30
Konrad-Adenauer-Ring 12,
47167 Duisburg
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Seminarinhalte

Bedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2705ABH22
Ort Duisburg
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 105,00 €
Bruttopreis 124,95 €
Dauer 0,50 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Brandschutzhelfer:in

03.05.2027
09:00 - 13:30
Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
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Seminarinhalte

Bedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2701ABH05
Ort Düsseldorf
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 105,00 €
Bruttopreis 124,95 €
Dauer 0,50 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

04.05.2027
08:30 - 12:30
Hedelfinger Straße 17-25,
70327 Stuttgart
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Seminarinhalte

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7344
Ort Stuttgart
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

16.06.2027
08:30 - 12:30
Hedelfinger Straße 17-25,
70327 Stuttgart
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Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7346
Ort Stuttgart
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Brandschutzhelfer:in

17.06.2027
09:00 - 13:30
Am Eifeltor 1,
50997 Köln
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Bedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2702ABH04
Ort Köln
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 105,00 €
Bruttopreis 124,95 €
Dauer 0,50 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

08.07.2027
08:30 - 12:30
Witschelstraße 95,
90431 Nürnberg
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Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7353
Ort Nürnberg
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

08.07.2027
08:30 - 12:30
Georg-Brauchle-Ring 91,
80992 München
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Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7350
Ort München
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

09.07.2027
08:30 - 12:30
Hedelfinger Straße 17-25,
70327 Stuttgart
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Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Ort Stuttgart
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Brandschutzhelfer:in

15.07.2027
09:00 - 13:30
Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
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Bedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.

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Seminar-Nr. 2701ABH51
Ort Düsseldorf
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 105,00 €
Bruttopreis 124,95 €
Dauer 0,50 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Brandschutzhelfer:in

16.09.2027
09:00 - 13:30
Konrad-Adenauer-Ring 12,
47167 Duisburg
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Bedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.

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Seminar-Nr. 2705ABH72
Ort Duisburg
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 105,00 €
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Brandschutzhelfer:in

20.09.2027
09:00 - 13:30
Am Eifeltor 1,
50997 Köln
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Bedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.

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Seminar-Nr. 2702ABH52
Ort Köln
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 105,00 €
Bruttopreis 124,95 €
Dauer 0,50 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

23.09.2027
08:30 - 12:30
Hedelfinger Straße 17-25,
70327 Stuttgart
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Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

Brief Iconper Mail teilen
Seminar-Nr. SVGS-7347
Ort Stuttgart
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
Anmelden

Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

30.09.2027
08:30 - 12:30
Georg-Brauchle-Ring 91,
80992 München
Mehr erfahren
Seminarinhalte

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7351
Ort München
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

30.09.2027
08:30 - 12:30
Witschelstraße 95,
90431 Nürnberg
Mehr erfahren
Seminarinhalte

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7352
Ort Nürnberg
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Brandschutzhelfer:in

11.10.2027
09:00 - 13:30
Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
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Seminarinhalte

Bedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2701ABH53
Ort Düsseldorf
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 105,00 €
Bruttopreis 124,95 €
Dauer 0,50 Tage Präsenz
Icon Kalender13 AlternativtermineAnmelden
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