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BKF-Weiterbildung: SVG Alles was Recht ist (K2+K3)

Rechtsvorschriften, Beförderungsdokumente und Schutz vor Kriminalität: Im Seminar „Alles was Recht ist“ lernen Sie die wichtigsten Vorschriften im Güterkraftverkehr, den sicheren Umgang mit Frachtpapieren und rechtliche Grundlagen im Alltag.

Wichtige Themen:

  • Wesentliche Vorschriften des Güterkraftverkehrs verstehen
  • Frachtbriefe richtig benutzen
  • Erforderliche Dokumente & Begleitpapiere kennen und handhaben können
  • Grundwissen im Haftungs- und Zollrecht
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Sybille Krauth

0681-9250201

sybille.krauth@gab-saar.de

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BKF-Module online

Rechtsvorschriften - Beförderungsdokumente -
Schutz vor Kriminalität

„Sie sind in Ihrem Berufsalltag mit unterschiedlichen Gütern unterwegs. Was genau transportieren Sie?“

Mit dieser Frage startet das Seminar. Im Verlaufe des Gespräches erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die unterschiedlichen Bedingungen für den „Güterkraftverkehr“ und den „Werkverkehr“ und welche Genehmigungen jeweils erforderlich sind. Weiter geht es mit dem Frachtrecht und der Frage, wer an einem Gütertransport beteiligt ist. In welcher Vertragsbeziehung stehen Absender, Empfänger, Spediteur und Frachtführer und welche Rechtsgrundlage verbindet sie miteinander? Anhand konkreter, praxisnaher Beispiele wird das Beziehungsgeflecht klar.

Danach füllen die Teilnehmer anhand eines konkreten Transportauftrags einen Frachtbrief aus.

  • Welcher Eintrag gehört in welche Spalte?
  • Wann muss ich einen Vorbehalt eintragen?
  • Wo notiere ich die Anzahl der Tauschpaletten?

Die Diskussion bei der Auswertung ist in der Regel lebhaft. Die moderierende Person erläutert die häufigsten Fehler beim Ausfüllen. Natürlich haben sich die Fahrer:innen bei ihrer Ausbildung bereits mit diesem Thema beschäftigt. Es ist jedoch gut, anhand eines praktischen Beispiels die Kenntnisse aufzufrischen und sich dabei die manchmal schwerwiegenden Folgen fehlerhafter Einträge vor Augen zu halten. 

Das Seminar auf
einen Blick

  • Kenntnisbereiche 2 und 3
  • Wesentliche Vorschriften des Güterkraftverkehrs verstehen
  • Frachtbriefe richtig benutzen
  • Erforderliche Dokumente & Begleitpapiere kennen und handhaben können
  • Grundwissen im Haftungs- und Zollrecht
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Inhalte

Weiter geht es im Stoff mit den Dokumenten, die das Fahrpersonal neben dem Frachtbrief für nationale und internationale Transporte benötigt. Die Teilnehmer:innen tauschen sich aus über die Verfahren beim Transport verzollter Waren.

  • Worauf muss ich achten, wenn Fahrzeug oder Anhänger mit dem blau-weißen TIR-Schild gekennzeichnet sind?
  • Wie sieht es mit Waren für den privaten Bedarf aus?
  • Wie viel Kaffee darf ich bei der Einreise aus einem europäischen Nachbarland dabeihaben?

Dann wird auf das Haftungsrecht eingegangen:

  • Was ist ein Güterschaden, was ein Vermögensschaden?
  • Welche Haftungsgrenzen gibt es bei Verlust oder Beschädigung der Ware?
  • Wie sieht es aus bei verspäteter Ablieferung oder nicht eingezogener Nachnahme?

Auch hier wird die Materie durch Fallbeispiele fassbar und verständlich. 

Weitere Inhalte

Im weiteren Verlauf steht der Schutz gegen Kriminalität auf dem Programm. In Kleingruppen besprechen die Teilnehmer:innen anhand von Fallbeispielen, wie sie sich gegen Diebstahl, Überfälle und Warenunterschlagung schützen können. Die Fälle sind Presse- und Polizeiberichten nachempfunden, weitere Beispiele können die Fahrer:innen selbst beisteuern.

Schließlich wird noch auf Maßnahmen zur Verhinderung von Schleusung eingegangen. Die Zeit verstreicht schnell, und am Seminarende sind sich die Teilnehmer:innen einig: „So macht Lernen Spaß.“ Wenn dann noch ein wenig Zeit bleibt, wird diese mit einem Quiz zu den Lerninhalten des Seminars gefüllt.

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Unternehmens- / Personalführung

Infotag Taxi und Mietwagen: E-Rechnungspflicht und E-Mobilität

31.10.2026
09:00 - 14:30
Hedelfinger Straße 17-25,
70327 Stuttgart
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Seminarinhalte

Infotag Taxi und Mietwagen: E-Rechnungspflicht und E-Mobilität

Die E-Rechnungspflicht für inländische Umsätze zwischen Unternehmen (B2B) gilt auch für Taxi- und Mietwagenunternehmen, sobald sie Fahrten an Firmenkunden, Krankenkassen oder Vermittlungsplattformen abrechnen. Rechtsgrundlage ist § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der Fassung des Wachstumschancengesetzes. Der Infotag Taxi und Mietwagen erklärt die Pflichten an typischen Belegen aus dem Fahrdienstalltag und zeigt einen Fahrplan für die Umstellung. Der zweite Teil behandelt Zuschüsse für Ladeinfrastruktur und die technische Planung von Ladepunkten.

Wer braucht den Infotag Taxi und Mietwagen?

Die E-Rechnungspflicht betrifft jeden Taxi- und Mietwagenbetrieb, der Rechnungen an andere Unternehmen stellt oder von ihnen erhält, etwa von einer Werkstatt. E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können müssen alle Unternehmen seit dem 1. Januar 2025. Die Pflicht zum Ausstellen greift stufenweise: ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle übrigen Unternehmen.

Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, etwa die Taxameter-Quittung bei Barzahlung, sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Rechnungen an Privatkunden (B2C) fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht. Der Förderteil des Infotags richtet sich an Betriebe, die Ladepunkte auf dem eigenen Betriebshof planen oder ihre Flotte elektrifizieren.

Darum wird es gehen:

Unterschied zwischen strukturierter E-Rechnung (XRechnung, ZUGFeRD) und unstrukturierter PDF- oder Papierrechnung

Gründe, warum eine einfache PDF-Rechnung im B2B-Geschäft künftig nicht mehr ausreicht

Stufenplan der E-Rechnungspflicht mit Empfangspflicht und Übergangsfristen 2027 und 2028

GoBD-konforme Archivierung nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD)

Abgrenzung von B2B-Kunden (Firmenkunden, Krankenkassen, Plattformen wie Uber und FreeNow) zu B2C-Privatfahrten

Beleg-Quiz mit fünf Praxisbelegen: Taxameter-Quittung, Monatsrechnung Firmenkunde, Werkstattrechnung als XRechnung, Krankenfahrt für Privatzahler, Gutschrift eines Fahrtenvermittlers

Drei-Schritte-Fahrplan für den Betrieb: Software prüfen, Steuerberater kontaktieren, Prozesse anpassen

Vorteile einer Mitgliedschaft im Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes e.V. und im Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM), etwa Sonderkonditionen beim Tanken und Laden und Preisnachlässe beim Werkstattbesuch

Förderprogramm Charge@BW: wer gefördert wird, was gefördert wird und welche Zuschüsse möglich sind

Ladeinfrastruktur für Taxiunternehmen: Planung, Wahl zwischen Wechselstrom (AC) und Gleichstrom (DC), Kriterien für den Betriebshof

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Seminar-Nr. SVGS-7295
Ort Stuttgart
Veranstalter SVG Süd
Dauer 1 Tage Präsenz
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Unternehmens- / Personalführung

Rechtssicher im Transportalltag

26.01.2027
09:00 - 17:00
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Seminarinhalte

Rechtssicher im Transportalltag

Rechtssicher im Transportalltag behandelt die Rechtsfragen, für die Unternehmensleitung und Verkehrsleiter persönlich einstehen. Frachtrecht, Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht, Versicherung, Datenschutz und KI stehen dabei nicht nebeneinander, sondern werden an typischen Abläufen verknüpft: Auftragsannahme, Disposition, Fahrzeugeinsatz, Transportdurchführung, Ablieferung sowie Schaden- und Behördenverfahren. Fallarbeit ist in jeden Themenblock eingebunden. Der abschließende Block führt die Ergebnisse zu einem Maßnahmenplan für den eigenen Betrieb zusammen.

Wer braucht Rechtssicher im Transportalltag?

Verkehrsleiter müssen die Verkehrstätigkeit eines Güterkraftverkehrsunternehmens tatsächlich und dauerhaft leiten. Die bloße Benennung eines Verkehrsleiters oder schriftliche Anweisungen ersetzen weder eine geeignete Aufgabenverteilung noch wirksame Aufsichtsmaßnahmen. Rechtssicher im Transportalltag zeigt, wie Verantwortliche diese Anforderungen im Betrieb organisieren und belegen.

Eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme besteht nicht. Für die Geschäftsleitung ist das Thema trotzdem zentral, weil Organisationsmängel zu persönlichen Sanktionen und zu Geldbußen gegen das Unternehmen führen können.

Diese Inhalte vermittelt Rechtssicher im Transportalltag

Verantwortung und Complianceorganisation: Zuständigkeiten, Delegation, Aufsicht und typische Organisationsmängel

Sanktionen und unternehmerische Zuverlässigkeit: persönliche Sanktionen, Unternehmensgeldbuße, Einziehung, Risikoeinstufung und Folgen für die Lizenz

Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht als Führungsaufgabe: rechtssichere Einsatzplanung, Kontrollen und Reaktion auf Auffälligkeiten

Frachtrecht und Versicherung: Vertragsrisiken, Haftung, Schadenabwicklung und Obliegenheiten

Beweislast und Compliance-Dokumentation: gesetzliche Nachweise, Beweissicherung und belastbare Entlastungsunterlagen

Datenschutz, Telematik und KI in der Disposition: zulässige Nutzung, Verantwortlichkeit und betriebliche Einsatzgrenzen

Kontrollen, Anhörungen und Maßnahmenplan: Verteidigungsansätze, Fallbearbeitung und Umsetzung im Unternehmen

Welche Rechtsgebiete verbindet Rechtssicher im Transportalltag?

Zu den behandelten Rechtsgebieten zählen das Frachtrecht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), das Fahrpersonalrecht mit den Lenk- und Ruhezeiten, das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für den Einsatz von KI in der Disposition ist zusätzlich die europäische KI-Verordnung zu beachten.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Hilfreich ist Erfahrung in Leitung, Disposition oder Fuhrparkverwaltung, weil die Fallarbeit an betriebliche Abläufe anknüpft. Eigene Fälle und Unterlagen aus dem Betrieb können die Teilnehmer gern mitbringen und in der Fallarbeit einbringen.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Rechtssicher im Transportalltag endet ohne Prüfung. Ergebnis von Rechtssicher im Transportalltag ist ein Maßnahmenplan, mit dem die Teilnehmer die Complianceorganisation im eigenen Unternehmen überprüfen und verbessern.

Rechtssicher im Transportalltag oder Sach- und Fachkunde Güterkraftverkehr?

Die Sach- und Fachkunde Güterkraftverkehr bereitet auf die IHK-Fachkundeprüfung vor, die Voraussetzung für die Tätigkeit als Verkehrsleiter ist. Rechtssicher im Transportalltag richtet sich an Personen, die diese Verantwortung bereits tragen, und vertieft, wie sie im Alltag organisiert und nachgewiesen wird. Die BKrFQG-Module zu Recht und Sozialvorschriften sind dagegen Weiterbildungen für das Fahrpersonal.

Häufige Fragen zu Rechtssicher im Transportalltag

Haftet der Verkehrsleiter persönlich für Verstöße im Unternehmen?

Ja, Verkehrsleiter und Geschäftsführer können persönlich sanktioniert werden, wenn Verstöße auf mangelhafte Organisation oder Aufsicht zurückgehen. Schwerwiegende Verstöße können außerdem die Zuverlässigkeit und damit die Lizenz des Unternehmens gefährden.

Reicht eine schriftliche Dienstanweisung zur Entlastung aus?

Nein, eine schriftliche Dienstanweisung allein entlastet die Unternehmensleitung nicht. Entscheidend sind eine geeignete Aufgabenverteilung, wirksame Kontrollen und eine Dokumentation, die beides belegt.

Dürfen Telematikdaten der Fahrer für die Disposition genutzt werden?

Telematikdaten dürfen genutzt werden, soweit eine Rechtsgrundlage besteht und der Zweck klar begrenzt ist. Rechtssicher im Transportalltag zeigt die zulässigen Einsatzgrenzen auch für KI-gestützte Disposition.

Wie reagiere ich auf eine Anhörung nach einer Kontrolle?

Auf eine Anhörung reagieren Verantwortliche am besten erst, nachdem sie die Vorwürfe und die eigenen Unterlagen geprüft haben. Rechtssicher im Transportalltag behandelt Verteidigungsansätze und den Aufbau belastbarer Entlastungsunterlagen anhand von Fällen.

Gibt es Vertiefungen zu Rechtssicher im Transportalltag?

Ja, zwei Folgewebinare vertiefen einzelne Themenblöcke des Präsenzseminars: das Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung sowie das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht. Einen Überblick über die Rechtsänderungen des kommenden Jahres gibt zusätzlich das Verkehrsleiterupdate 2027.

Ist Rechtssicher im Transportalltag förderfähig?

Ja, für Rechtssicher im Transportalltag ist eine Förderung über den Europäischen Sozialfonds (ESF) möglich. Welche Bedingungen für Führungskräfte und Verkehrsleiter gelten, steht auf der Förderseite der SVG Süd unter svg-sued.de/esf-foerderung.

Melden Sie sich über die Terminübersicht zu Rechtssicher im Transportalltag an. Fragen zum Seminar beantwortet das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7355
Ort Stuttgart
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 280,00 €
Bruttopreis 333,20 €
Referent Thomas Weik
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Unternehmens- / Personalführung

Let’s talk logistics – Logistikgespräche auf Englisch

18.02.2027 - 
04.03.2027
Online Mehr erfahren
Seminarinhalte

Let’s talk logistics – Logistikgespräche auf Englisch

Let’s talk logistics verbindet Englisch mit logistischem Fachwissen. Wer Kunden versteht, aber im entscheidenden Moment nicht die passenden Worte findet, verschenkt Wirkung – oder, wie es in der Seminarbeschreibung heißt: Kompetenz ohne Sprache ist wie Kochen ohne Topf. Let’s talk logistics schafft dafür ein kollegiales und angstfreies Umfeld, in dem Fehler erlaubt sind. Redewendungen, logistische Fachbegriffe und Tipps gibt es auch schriftlich, der Schwerpunkt liegt aber klar auf der mündlichen Anwendung.

Für wen ist Let’s talk logistics?

Let’s talk logistics passt für alle, die in Transport, Spedition, Lager oder Einkauf Gespräche mit englischsprachigen Kunden, Dienstleistern oder Kollegen führen. Typische Situationen sind Erstkontakte, Bedarfsanalysen beim Kunden, Projektbesprechungen und Preisverhandlungen.

Die Inhalte lassen sich um persönliche Schwerpunkte und eigene Anwendungsbereiche der Teilnehmenden ergänzen. So üben Vertriebsmitarbeitende andere Gespräche als Projektleiter aus dem Einkauf.

Diese Inhalte vermittelt Let’s talk logistics

Vorstellung des eigenen Unternehmens und Erklärung des Portfolios, auch ohne Präsentation

Einführung der eigenen Person und der eigenen Rolle im Projekt

Begrüßung, Verabschiedung und Smalltalk, zum Beispiel in Pausen

Abfrage von Daten und Nebenbedingungen beim Kunden

Verständnis für das Geschäftsmodell des Kunden aus logistischer Sicht

Nachfragen, die Fachkenntnis zeigen, und Zusammenfassen von Ergebnissen

Präsentieren und Verhandeln auf Englisch mit Antworten auf Einwände

Einigung, Dokumentation sowie Festlegung von Zeitplan und To-dos

Wie ist Let’s talk logistics aufgebaut?

Teil 1 findet in Präsenz statt und behandelt den Gesprächseinstieg: Unternehmen, Portfolio, eigene Rolle und Smalltalk. Teil 2 und Teil 3 laufen als Webinar und führen über die Bedarfsanalyse beim Kunden bis zu Präsentation, Verhandlung und vereinbarten nächsten Schritten.

Jeder Teil ist auf höchstens vier Teilnehmende begrenzt, damit alle aktiv mitsprechen statt zuzuschauen. Videomitschnitte und die Weitergabe der Inhalte auf firmeninternen Plattformen sind ausgeschlossen. Teil 2 und Teil 3 finden in MS Teams statt; für das Sprechtraining sind Kamera und Mikrofon eingeschaltet.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Für Let’s talk logistics reichen Grundkenntnisse in Englisch aus. Fachliche Vorkenntnisse in Logistik bringen die Teilnehmenden aus ihrem Berufsalltag mit; Let’s talk logistics setzt dort an.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Let’s talk logistics endet ohne Sprachprüfung. Nach allen drei Teilen erhalten die Teilnehmenden ein SVG-Zertifikat.

Häufige Fragen zu Let’s talk logistics

Wie gut muss mein Englisch für Let’s talk logistics sein?

Grundkenntnisse in Englisch genügen für Let’s talk logistics. Das Training setzt darauf, vorhandenes Englisch im Gespräch mutig einzusetzen, statt perfekte Grammatik zu verlangen.

Warum ist die Gruppe bei Let’s talk logistics so klein?

Let’s talk logistics begrenzt jeden Teil auf höchstens vier Teilnehmende, weil Sprechen nur durch Sprechen trainiert wird. In der kleinen Gruppe kommt jede Person in jedem Rollenspiel selbst zu Wort.

Kann ich nur einzelne Teile von Let’s talk logistics buchen?

Nein, Let’s talk logistics ist nur als Paket aus allen drei Teilen buchbar. Die Teile bauen aufeinander auf, vom Gesprächseinstieg bis zur Verhandlung.

Kann ich eigene Gesprächssituationen aus meinem Job einbringen?

Ja, die Inhalte von Let’s talk logistics lassen sich um persönliche Anwendungsbereiche ergänzen. Bringen Sie typische Gesprächssituationen aus Ihrem Arbeitsalltag gern mit.

Werden die Webinarteile aufgezeichnet?

Nein, von Let’s talk logistics gibt es keine Videomitschnitte. Das schützt den offenen Rahmen, in dem alle frei sprechen und Fehler machen dürfen.

Melden Sie sich über die Terminübersicht zu Let’s talk logistics an. Fragen zu Sprachniveau und Ablauf beantwortet das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7366
Ort Stuttgart
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 820,00 €
Bruttopreis 975,80 €
Referent Britta Scherer
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Unternehmens- / Personalführung

Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung

16.03.2027
10:00 - 11:00
Online Mehr erfahren
Seminarinhalte

Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung

Im Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung steht ein typischer Konflikt im Mittelpunkt: Der Kunde meldet einen Schaden an der Ware und verlangt sofortige Zahlung. Wer vorschnell zahlt oder ablehnt, riskiert Nachteile bei Haftung, Versicherungsschutz und Regress. Das Folgewebinar zeigt in drei Schritten, wie Verantwortliche die Forderung einordnen, die Deckung klären und den Schaden sauber bearbeiten.

Wer braucht das Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung?

Frachtführer haften für Verlust und Beschädigung des Guts in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung, auch ohne eigenes Verschulden. Die Höhe der Haftung ist in der Regel begrenzt, bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit entfällt die Begrenzung.

Im gewerblichen Güterkraftverkehr ist eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Ob ein konkreter Schaden gedeckt ist, hängt jedoch vom Vertrag, von Ausschlüssen und von der Einhaltung der Obliegenheiten ab. Genau diese Abgrenzung brauchen alle, die im Schadenfall entscheiden.

Diese Inhalte vermittelt das Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung

Einstieg mit Praxisfall und Teilnehmerabstimmung, um typische Fehlentscheidungen sichtbar zu machen

Frachtrechtliche Haftung: ob und in welcher Höhe das Unternehmen für den Schaden einstehen muss

Einordnung einer Schadenforderung nach rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten

Deckungsumfang der Güterschaden-Haftpflichtversicherung und Unterschied zwischen Haftung und Versicherungsschutz

Schritte der Schadenbearbeitung: Beweise sichern, Versicherungsschutz erhalten, Regressmöglichkeiten wahren

Fallentscheidung und verbindliches Vorgehen für das eigene Unternehmen

Fragen der Teilnehmer zum eigenen Schadenmanagement

Wie ist das Folgewebinar aufgebaut?

Die drei Hauptblöcke Frachtrecht, Versicherung und Schadenbearbeitung bauen auf demselben Fall auf. Dadurch bleibt der Zusammenhang erkennbar, und das Folgewebinar wird nicht zu einer verkürzten Wiederholung des Präsenzseminars. Das Folgewebinar läuft über MS Teams; für die Teilnahme sind ein Rechner mit Kamera und Mikrofon nötig.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Für das Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung sollten Teilnehmer das Präsenzseminar Rechtssicher im Transportalltag besucht haben oder Grundkenntnisse im Frachtrecht mitbringen.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Das Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung endet ohne Prüfung. Wer teilgenommen hat, bekommt dafür ein SVG-Zertifikat.

Folgewebinar Frachtrecht oder Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht?

Beide Folgewebinare vertiefen je einen Themenblock aus Rechtssicher im Transportalltag. Das Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung behandelt die Zeit nach dem Schadeneintritt, also Haftung, Deckung und Regress. Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht setzt vorher an: bei der Freigabe von Fahrer und Fahrzeug, der Disposition und der Kontrolle.

Häufige Fragen zum Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung

Haftet mein Unternehmen für jeden Güterschaden während des Transports?

Nein, die Haftung des Frachtführers ist an Voraussetzungen geknüpft und kennt Haftungsausschlüsse sowie Höchstbeträge. Ob und in welcher Höhe gehaftet wird, ist deshalb für jeden Schaden einzeln zu prüfen.

Zahlt die Güterschaden-Haftpflichtversicherung jeden Schaden, für den wir haften?

Nein, Haftung und Versicherungsschutz sind zwei verschiedene Fragen. Ausschlüsse im Vertrag oder verletzte Obliegenheiten können dazu führen, dass die Versicherung trotz Haftung nicht oder nur teilweise leistet.

Was sollte ich tun, wenn der Kunde sofortige Zahlung verlangt?

Zahlen Sie nicht vorschnell, sondern sichern Sie zuerst Beweise und informieren Sie Ihre Versicherung. Eine voreilige Zahlung oder ein Anerkenntnis kann den Versicherungsschutz und spätere Regressansprüche gefährden.

Muss ich das Präsenzseminar Rechtssicher im Transportalltag besucht haben?

Nein, vergleichbare Grundkenntnisse im Frachtrecht genügen ebenfalls. Wer das Präsenzseminar kennt, ordnet den Praxisfall jedoch schneller in den Gesamtzusammenhang ein.

Melden Sie sich über die Terminübersicht zum Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung an. Fragen zu Ablauf und Teilnahme am Folgewebinar Frachtrecht beantwortet das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7357
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 79,00 €
Bruttopreis 94,01 €
Referent Thomas Weik
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Unternehmens- / Personalführung

Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht

13.07.2027
10:00 - 11:00
Online Mehr erfahren
Seminarinhalte

Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht

Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht stellt drei Fragen, die vor jeder Tour beantwortet sein müssen: Dürfen Fahrer und Fahrzeug eingesetzt werden? Ist der Auftrag rechtmäßig durchführbar? Und was muss geschehen, wenn Mängel oder Verstöße auffallen? Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht verbindet diese Fragen mit der Pflicht des Unternehmens, Fahrer anzuweisen, die Arbeit so zu organisieren, dass die Vorschriften eingehalten werden können, und das regelmäßig zu überprüfen.

Wer braucht das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht?

Verkehrsunternehmen müssen die Arbeit ihrer Fahrer so organisieren, dass die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden können, und die Fahrer ordnungsgemäß anweisen und regelmäßig überprüfen. Diese Pflichten ergeben sich aus Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Verstöße der Fahrer können deshalb auch dem Unternehmen und den verantwortlichen Personen angelastet werden.

Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht hilft allen, die Touren planen oder freigeben, diese Verantwortung im Tagesgeschäft nachweisbar wahrzunehmen.

Diese Inhalte vermittelt das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht

Einstieg mit Praxisfall und kurzer Abstimmung, um kritische Einsatzentscheidungen zu erkennen

Freigabe von Fahrer und Fahrzeug: Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Einsatzhindernisse

Disposition unter Beachtung von Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten

Vermeidung unzulässiger Planungen und problematischer Zeitbewertungen

Kontrolle und Dokumentation: vom Datenbestand zur wirksamen Aufsicht

Bewertung von Auffälligkeiten, Veranlassung von Maßnahmen und Nachhalten ihrer Umsetzung

Fallentscheidung, betrieblicher Transfer und Teilnehmerfragen

Welche Arbeitszeitregeln sind neben den Lenkzeiten zu beachten?

Neben den Lenk- und Ruhezeiten der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gelten für angestellte Fahrer die Arbeitszeitregeln für Beschäftigte im Straßentransport. Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht zeigt, warum eine Tour lenkzeitkonform und trotzdem arbeitszeitwidrig sein kann.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Der Besuch des Präsenzseminars Rechtssicher im Transportalltag erleichtert den Einstieg, ist für das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht aber nicht zwingend. Teilnehmer schalten sich über MS Teams zu und brauchen dafür Kamera und Mikrofon.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht schließt ohne Prüfung ab. Als Nachweis der Teilnahme stellt die SVG Süd ein SVG-Zertifikat aus. Ergebnis ist ein verbindliches Vorgehen für Einsatzfreigabe, Disposition und Kontrolle im eigenen Unternehmen.

Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht oder BKrFQG-Modul Pausen mit System?

Das BKrFQG-Modul Pausen mit System erklärt Fahrern die Sozialvorschriften und die Bedienung des Fahrtenschreibers. Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht richtet sich dagegen an die Personen, die Fahrer einsetzen, anweisen und kontrollieren. Beide ergänzen sich: Der Fahrer kennt die Regeln, das Unternehmen organisiert ihre Einhaltung.

Häufige Fragen zum Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht

Haftet der Disponent für Lenkzeitverstöße der Fahrer?

Ja, Verstöße können auch Disponenten und Verantwortlichen im Unternehmen zugerechnet werden, wenn die Planung die Einhaltung der Vorschriften nicht zulässt. Eine Tourenplanung, die nur mit Verstößen erfüllbar ist, ist deshalb kein Problem allein des Fahrers.

Wie oft muss das Unternehmen die Fahrerdaten kontrollieren?

Das Unternehmen muss die Einhaltung regelmäßig überprüfen und Auffälligkeiten nachgehen. Für das Herunterladen der Daten aus Fahrerkarte und Fahrzeugeinheit gelten feste Höchstfristen.

Reicht es, die Fahrer schriftlich über die Lenkzeiten zu belehren?

Nein, eine schriftliche Belehrung allein erfüllt die Pflichten aus Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nicht. Hinzukommen müssen eine Organisation, die regelkonforme Touren ermöglicht, und Kontrollen, deren Ergebnisse Folgen haben.

Was muss passieren, wenn bei der Auswertung ein Verstoß auffällt?

Ein festgestellter Verstoß verlangt eine Reaktion: Ursache klären, Maßnahme veranlassen und deren Umsetzung nachhalten. Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht zeigt, wie diese Schritte dokumentiert werden.

Melden Sie sich über die Terminübersicht zum Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht an. Ob das Folgewebinar zu Ihrer Disposition passt, klärt das Seminarteam der SVG Süd gern vorab unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7358
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 79,00 €
Bruttopreis 94,01 €
Referent Thomas Weik
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