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SVG Services

BKF-Weiterbildung: SVG Alles was Recht ist (K2+K3)

Rechtsvorschriften, Beförderungsdokumente und Schutz vor Kriminalität: Im Seminar „Alles was Recht ist“ lernen Sie die wichtigsten Vorschriften im Güterkraftverkehr, den sicheren Umgang mit Frachtpapieren und rechtliche Grundlagen im Alltag.

Wichtige Themen:

  • Wesentliche Vorschriften des Güterkraftverkehrs verstehen
  • Frachtbriefe richtig benutzen
  • Erforderliche Dokumente & Begleitpapiere kennen und handhaben können
  • Grundwissen im Haftungs- und Zollrecht
InhalteSeminar buchen

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Sybille Krauth

0681-9250201

sybille.krauth@gab-saar.de

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BKF-Module online

Rechtsvorschriften - Beförderungsdokumente -
Schutz vor Kriminalität

„Sie sind in Ihrem Berufsalltag mit unterschiedlichen Gütern unterwegs. Was genau transportieren Sie?“

Mit dieser Frage startet das Seminar. Im Verlaufe des Gespräches erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die unterschiedlichen Bedingungen für den „Güterkraftverkehr“ und den „Werkverkehr“ und welche Genehmigungen jeweils erforderlich sind. Weiter geht es mit dem Frachtrecht und der Frage, wer an einem Gütertransport beteiligt ist. In welcher Vertragsbeziehung stehen Absender, Empfänger, Spediteur und Frachtführer und welche Rechtsgrundlage verbindet sie miteinander? Anhand konkreter, praxisnaher Beispiele wird das Beziehungsgeflecht klar.

Danach füllen die Teilnehmer anhand eines konkreten Transportauftrags einen Frachtbrief aus.

  • Welcher Eintrag gehört in welche Spalte?
  • Wann muss ich einen Vorbehalt eintragen?
  • Wo notiere ich die Anzahl der Tauschpaletten?

Die Diskussion bei der Auswertung ist in der Regel lebhaft. Die moderierende Person erläutert die häufigsten Fehler beim Ausfüllen. Natürlich haben sich die Fahrer:innen bei ihrer Ausbildung bereits mit diesem Thema beschäftigt. Es ist jedoch gut, anhand eines praktischen Beispiels die Kenntnisse aufzufrischen und sich dabei die manchmal schwerwiegenden Folgen fehlerhafter Einträge vor Augen zu halten. 

Das Seminar auf
einen Blick

  • Kenntnisbereiche 2 und 3
  • Wesentliche Vorschriften des Güterkraftverkehrs verstehen
  • Frachtbriefe richtig benutzen
  • Erforderliche Dokumente & Begleitpapiere kennen und handhaben können
  • Grundwissen im Haftungs- und Zollrecht
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Inhalte

Weiter geht es im Stoff mit den Dokumenten, die das Fahrpersonal neben dem Frachtbrief für nationale und internationale Transporte benötigt. Die Teilnehmer:innen tauschen sich aus über die Verfahren beim Transport verzollter Waren.

  • Worauf muss ich achten, wenn Fahrzeug oder Anhänger mit dem blau-weißen TIR-Schild gekennzeichnet sind?
  • Wie sieht es mit Waren für den privaten Bedarf aus?
  • Wie viel Kaffee darf ich bei der Einreise aus einem europäischen Nachbarland dabeihaben?

Dann wird auf das Haftungsrecht eingegangen:

  • Was ist ein Güterschaden, was ein Vermögensschaden?
  • Welche Haftungsgrenzen gibt es bei Verlust oder Beschädigung der Ware?
  • Wie sieht es aus bei verspäteter Ablieferung oder nicht eingezogener Nachnahme?

Auch hier wird die Materie durch Fallbeispiele fassbar und verständlich. 

Weitere Inhalte

Im weiteren Verlauf steht der Schutz gegen Kriminalität auf dem Programm. In Kleingruppen besprechen die Teilnehmer:innen anhand von Fallbeispielen, wie sie sich gegen Diebstahl, Überfälle und Warenunterschlagung schützen können. Die Fälle sind Presse- und Polizeiberichten nachempfunden, weitere Beispiele können die Fahrer:innen selbst beisteuern.

Schließlich wird noch auf Maßnahmen zur Verhinderung von Schleusung eingegangen. Die Zeit verstreicht schnell, und am Seminarende sind sich die Teilnehmer:innen einig: „So macht Lernen Spaß.“ Wenn dann noch ein wenig Zeit bleibt, wird diese mit einem Quiz zu den Lerninhalten des Seminars gefüllt.

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Seminare für Alles was Recht ist buchen

Ausbildung zum Brandschutzhelfer in München

Beschreibung

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.



Der Preis des Seminars beläuft sich auf 150,00 € netto, 178,50 € brutto.

Key-Facts

Kennung SVGS-7350
Freie Plätze 15

Zeiten

Datum 08.07.2027
Dauer (1 Tag)
Beginn 08:30
Ende 12:30

Preise

Netto 150,00 €
Brutto 178,50 €

Ort

Format Präsenz
Adresse Geschäftsstelle München, Georg-Brauchle-Ring 91,
80992 München

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