Beratung für Unternehmen des Güter- und Personenverkehrs
Wir beraten Unternehmen des Personen- und Güterkraftverkehrs im weitesten Sinne. Hierfür haben wir Kompetenz und Erfahrung, Vergleichswerte und ein starkes Netzwerk ergänzender Dienstleister.
Ein Start ist gut, ein guter Start ist besser. In diesem Sinne begleiten wir Existenzgründer bei ihren ersten Schritten. Aber auch etablierten Unternehmen stehen wir für die Schwerpunkte Kosten- und Personalmanagement zur Verfügung. Und nicht zuletzt gehören der Aufbau von Qualitäts- und Umweltmanagement-Systemen sowie die Leistungsbereiche Gefahrgut und Entsorgung zu unseren Kernkompetenzen.
Unser Leistungsangebot ist modular und wird stets im Einzelfall an die Anforderungen unserer Kunden angepasst. Diesen ersten Abgleich von Leistung und Kosten erbringen wir vor Ort beim Kunden und ohne Berechnung.
Welches Thema interessiert Sie? Springen Sie jetzt zur gewünschten Information:
Existenzgründung
Jedes Jahr werden einige Tausend Unternehmen im gewerblichen Verkehr neu gegründet. Oftmals erfahren die Unternehmensgründer dabei erst auf dem Gewerbeamt, dass sie eine behördliche Genehmigung benötigen.
Im Genehmigungsverfahren sind
- die persönliche Zuverlässigkeit,
- die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
- die Fachkunde
nachzuweisen, wobei die Fachkunde eine intensive Schulung erfordert, um die Prüfung bei der IHK zu bestehen. Diese Fachkundelehrgänge bieten wir über unseren Geschäftsbereich "Ausbildung" an. Sind die formalen Anforderungen erfüllt, gilt es die praktischen Probleme zu lösen, in den Markt einzusteigen und die Basis zu schaffen, dort auch dauerhaft zu bleiben. Ebenfalls mehrere Tausend Betriebsaufgaben und Insolvenzen pro Jahr belegen, dass dies nicht selbstverständlich ist.
Wir beraten Sie vor dem Hintergrund über 50jähriger Branchenerfahrung, vor allem aber schnell, unkompliziert und praxisbezogen.
Kostenmanagement
Die rund 54.000 deutschen Transportunternehmen sind überwiegend Klein- und Mittelbetriebe, die sich in einem liberalisierten Markt einem dauerhaften existentiellen Wettbewerb ausgesetzt sehen. Die saubere Kalkulation aller Kosten und die entsprechende Preisgestaltung stehen dabei nicht immer im Fokus der Unternehmen.
Hier schaffen wir für Sie Klarheit, definieren Warnpunkte, zeigen Potentiale auf und stellen Hilfsmittel, z.B. Preisklauseln, Kostenentwicklungen, Vertragsmuster zur Verfügung.
Personalmanagement
Im Bereich Personalmanagement, Arbeitsrecht passt die Vielzahl und Komplexität der Gesetze und Verordnungen nicht zu dem in kleinen und mittleren Betrieben gepflegten partnerschaftlichen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Stellen richtig ausschreiben, Bewerbungen bewerten, Einstellungsgespräche führen, rechtssicher absagen, Arbeitsverträge gestalten, Neulinge instruieren, bewerten, zielführend schulen, aber auch konstruktiv kritisieren, abmahnen und entlassen. Wir unterstützen Sie in jeder Phase, stellen Musterverträge und Ckecklisten zur Verfügung oder erarbeiten firmenspezifische Konzepte.
Qualitätsmanagement
Die bekanntesten Grundlagen solcher Systeme sind
- für Qualität die DIN EN ISO 9000ff.
- für Umwelt die DIN EN ISO 14001,
- für Arbeitsschutz die OHSAS 18001
- für Lebensmittelsicherheit die DIN EN ISO 22000
Für bestimmte Branchen wurden ergänzende Normen und Richtlinien von z. B. Verbänden, der Automobilindustrie oder der chemische Industrie herausgegeben.
Auch der Gesetzgeber hat Qualifizierungssysteme entwickelt. Auf Grundlage der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung, die den Fokus verstärkt auf die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften legt, können sich Entsorger und Beförderer von Abfällen zum Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen.
Wir beraten Sie beim Aufbau entsprechender Systeme.
Förderung
Beratungsmaßnahmen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung können über das Programm "De-minimis" gefördert werden. Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Unternehmen des Güterkraftverkehrs (einschließlich des Werkverkehrs), die Eigentümer oder Halter von LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12t und mehr sind. Der Förderbetrag richtet sich nach der Zahl der Fahrzeuge zum Stichtag 31. Oktober des Vor-Antragsjahres.
Antragsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Das BAG hält im Internet unter der Adresse www.bag.bund.de sämtliche Antragsvordrucke nebst Anlage und Erläuterungen zum Download bereit.