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Arbeits- und Gesundheitsschutz

  1. Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Hartwig Schmidt

0681-92500

Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung

Die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften wird oft als lästige Bürokratie empfunden. Im Bereich Arbeitssicherheit / Arbeitsmedizin können jedoch Unfälle, zum Teil mit gravierenden Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, reduziert, sowie aus der Tätigkeit resultierende gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Die Senkung der eigenen Beiträge zur Berufsgenossenschaft ist die Folge und eine deutlich verbesserte Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die GAB mbH - Ihr kompetenter Partner

Mit der Gesellschaft für berufliche Ausbildung und Unternehmens­beratung (GAB mbH), haben Sie zu diesem Thema einen kompetenten Dienstleister, der bereits heute den Erfordernissen der neuen Vorschrift Rechnung trägt. Sie erhalten alle erforderlichen Dienstleistungen praxisnah und gesetzeskonform. Unsere qualifizierten Sicherheitsingenieure mit langjähriger Berufs­erfahrung helfen Ihnen bei der Umsetzung der mannig­faltigen Vorschriften vor Ort. Dabei steht im Vordergrund, den Nutzen der Regelungen sichtbar zu machen. Neben Unternehmen des Verkehrsgewerbes unterstützen wir auch Unternehmen der Industrie, Kommunikation und aus dem Veranstaltungsgewerbe.

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Ausbildungen

Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten

  • Gemäß DGUV V1 muss im Unternehmen ab 20 Mitarbeitern mindestens ein Sicherheitsbeauftragter neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden.
  • Auch in Unternehmen die nach dem Sozialgesetzbuch VII keine Sicherheitsbeauftragten zu bestellen haben, hat sich der Einsatz von Sicherheitsbeauftragten bewährt.

Konkrete Weiterbildungsfristen werden in den v. g. Vorschriften und Regeln nicht festgelegt, jedoch gibt die DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte" in Kap. 2.5 einen groben Rahmen vor: "Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine interne oder externe Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend."  Unser Auffrischungsseminar stellt in diesem Bereich ein umfangreiches Wissen bereit, welches das vorhandene Fachwissen anpasst und festigt.

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Ausbildung von Brandschutzhelfern

  • In der Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermitteln wir die Kenntnisse aller relevanten Aspekte des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Information 205-023.
  • Hier lernen Sie in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes kennen – vom baulichen Brandschutz über die Brandschutzaufklärung bis hin zum Umgang mit Feuerlöschern.
  • Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und praktischen Teil.

Ausbildung von Staplerfahrern - Gabelstaplerschulung nach VDI 3632, DGUV D27

  • Die Schulung ist in einen fachtheoretischen und in einen fachpraktischen Teil gegliedert.
  • Nach der theoretischen Ausbildung erfolgt eine schriftliche Prüfung.
  • Das Ausstellen der Fahrausweise für „Führer von Flurförderzeugen“ erfolgt durch die GAB mbH und ist im Preis inbegriffen.
  • Zum Lehrgangsbeginn benötigen wir von jedem Teilnehmer ein Passbild sowie eine Sehtestbescheinigung.

Hubsteiger-Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008

  • Schulungsinhalte: tägliche Sicht- und Funktionsprüfung, Standsicherheit, Einsatz der Hubarbeitsbühne, praktische Übungen.
  • Nach der theoretischen Ausbildung erfolgt eine schriftliche Prüfung gem. DGUV Grundsatz 308-008.
  • Das Ausstellen der Fahrausweise erfolgt durch die GAB mbH und ist im Preis inbegriffen.
  • Zum Lehrgangsbeginn benötigen wir von jedem Teilnehmer ein Passbild sowie eine Sehtestbescheinigung. Mindestalter 18 Jahre.

Unterweisungen

  • Unterweisung von Staplerfahrern
  • Unterweisung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen

Prüfungen nach DGUV

  • Elektrische Anlagen
  • Leitern
  • Rolltore
  • Betriebsmittel

Die neue DGUV
Die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung besteht aus der sogenannten Grundbetreuung und einer betriebs­spezifischen Betreuung. Den Umfang der Grundbetreuung legt der jeweilige Unfallversicherer durch die Zuordnung zu einer von drei Gefährdungsgruppen fest. Dieser umfasst in der Regel 0,5, 1,5 oder 2,5 Einsatzstunden pro Jahr und Mitarbeiter. Den Umfang der betriebsspezifischen Betreuung wird jährlich durch das Unternehmen, zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ermittelt.

Die Arbeitssicherheit ist mittlerweile ein sehr weit gespanntes Tätigkeitsgebiet und umfasst:

  • Beratung zur rechtskonformen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen
  • Durchführung von Gefährdungsanalysen nach ArbSchG, GefStoffV, BiostoffV und BetrSichV
  • Sicherheitstechnische Überprüfung von Anlagen, Maschinen und Einrichtungen (z.B. BGV A3)
  • Erstellen der geforderten Betriebsanweisung für Maschinen und Gefahrstoffe
  • Gefahrstoff- und Gefahrgutmanagement
  • Unterweisung und Schulung der Beschäftigten
  • Planung und Durchführung interner Sicherheitsaudits
  • Neubau- und Projektberatung über sicherheitstechnische Aspekte
  • Beratung im Bereich Brandschutz
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Analyse von Arbeitsunfällen und Störfällen
  • Organisation der Ersten Hilfe im Unternehmen
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung des Personals
  • Unterweisung zu allgemeinen Themen und Beratung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzellfall
  • Führen der Unfall- und Krankenstatistik
  • Einstellungsuntersuchungen
  • Untersuchungen gemäß Fahrerlaubnisverordnung
  • Drogenscreening

Unsere Qualifikation

GQA-zertifiziert

Der SVG Arbeitsschutz trägt das Gütesiegel der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz (GQA). Dieses Zertifikat bestätigt: Wir erfüllen alle personellen, fachlichen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen, um Unternehmen kompetent und umfassend zu beraten. Alle drei Jahre wird unsere Leistung erneut geprüft und zertifiziert – damit Sie sicher sein können: Bei uns erhalten Sie Arbeitsschutz auf höchstem Qualitätsniveau.

Partnerschaft mit dem ASD

Seit 1998 arbeiten die Straßenverkehrsgenossenschaften als Vertragspartner für den ASD, dem arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst der BG Verkehr. Diese langjährige Partnerschaft steht für Vertrauen, Erfahrung und geprüfte Qualität im Arbeitsschutz.

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