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Berufskraftfahrer-Weiterbildung

BKF-Module für Lkw- und Busfahrer:innen gemäß BKrFQG

Sie sind in Besitz eines Lkw-Führerscheins (C1, C1E, C, CE) oder eines Bus-Führerscheins (D1, D1E, D, DE) und möchten damit gewerblich unterwegs sein? Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) sieht regelmäßige Weiterbildungen (Modulschulungen) in drei Kenntnisbereichen in einem Gesamtumfang von 35 Stunden vor (5 Module á 7 Stunden). Die Weiterbildungspflicht im Rahmen des BKrFQG gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis im C- und/ oder D-Klassenbereich zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Bus- und Lkw-Fahrer:innen müssen sich folglich regelmäßig innerhalb eines 5-Jahres-Intervalls weiterbilden und dies nachweisen. Bisher war der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in Ihrem Lkw- oder Busführerschein notwendig. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl „95“. Weitere Informationen zu Fristen und Geltungsbereich finden Sie im SVG Wiki.

BKrFQG Kenntnisbereiche

  1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  2. Anwenden der Vorschriften
  3. Gesundheitsschutz, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik

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Nachfolgend finden Sie alle BKF-Weiterbildungen im Rahmen des BKrFQG mit einer kurzen Beschreibung und der Nennung des jeweiligen Kenntnisbereichs (K). Detaillierte Informationen zu den einzelnen Modulschulungen erhalten Sie unter dem Punkt Seminarinhalte. In unserem Seminarportal können Sie jederzeit die gewünschte Weiterbildung auswählen und buchen.

Alle BKF-Module in der Übersicht

SVG Seminar für Kipperfahrzeuge (K1+K3)

Richtig umgehen mit Kippern und Behältern

Wie geht man mit der Technik dieser speziellen Fahrzeuge richtig um? Worauf muss man beim Transport von Schüttgütern achten? Wie kann man Unfälle beim Kippen vermeiden? Was ist beim Stellen und Abholen von Behältern zu beachten? Wie sichert man Behälter wirksam auf dem Fahrzeug? Die Teilnehmer:innen beschäftigen sich mit allen Aspekten, die bei Transporten mit Kippern und Behältern wichtig sind. Auch der Umgang mit Hilfsmitteln, wie Zurrmitteln, Netzen und Planen, wird behandelt. Auf Anforderungen an Behälter und Ladeflächen wird ebenso eingegangen wie auf Unfallgefahren bei der Handhabung von Deckel, Klappen und Aufstiegen.

SVG Risikosituationen im Straßenverkehr (K1)

Wahrnehmen - einschätzen - bewältigen

Wer einen Lkw oder Bus fährt, sollte Risiken im Straßenverkehr kennen und Risikosituationen während der Fahrt realistisch wahrnehmen und beurteilen können. Welches Verhalten ist angemessen bei schwierigen Witterungsbedingungen, und welche Verkehrsvorschriften gibt es dazu? Wie kann man mit Ablenkungsfaktoren umgehen? Welches Verhalten ist bei der Begegnung mit ungeschützten Verkehrsteilnehmer:innen angemessen? Wie kann Stress eine Risikoentscheidung negativ beeinflussen?

SVG Arbeits- und Gesundheitsschutz III (K3)

Sicher arbeiten - leistungsfähig bleiben

Welche Belastungen gibt es bei der Arbeit als Fahrer:in und was beansprucht am meisten? Welche Strategien gibt es zur Vorbeugung von Gesundheitsschäden? Welche Rolle spielt die Ernährung, welche Gefahren können bei der Einnahme von Medikamenten im Straßenverkehr auftreten? Die Entstehung von Arbeitsunfällen und deren Vermeidung wird anhand praxisnaher Beispiele thematisiert. Es wird klar, dass die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nicht nur bei den Unternehmer:innen liegt, sondern auch bei den Fahrer:innen. Aspekte der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie Aufgaben und Leistungen der Berufsgenossenschaften runden die Seminarthemen ab.

SVG Pausen mit System III (K2)

EU-Sozialvorschriften und Digitaler Fahrtenschreiber

Was müssen Fahrer:innen über die Sozialvorschriften wissen? Die teilweise komplizierten Regeln zu den Lenk- und Ruhezeiten werden verständlich erläutert. Im Vordergrund des Seminars steht ihre praktische Anwendung. Dazu werden konkrete Fallbeispiele besprochen. Außerdem wird die Bedienung der digitalen Fahrtenschreiber Schritt für Schritt erklärt. Auf verschiedene auf dem Markt befindliche Geräte wird dabei ausführlich eingegangen.

SVG Alles was Recht ist III (K2+K3)

Rechtsvorschriften - Beförderungsdokumente - Schutz vor Kriminalität

Welche Genehmigungen braucht man für nationale und internationale Transporte? Wie wird ein Frachtbrief ausgefüllt und welche Fehler gilt es dabei zu vermeiden? Welche weiteren Dokumente und Begleitpapiere müssen Fahrer:innen mitführen? Was muss man bei den gebräuchlichen Zollverfahren beachten?  Diese und weitere Fragen aus dem Güterkraftverkehrs- und Frachtrecht werden beim Seminar behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars liegt auf dem Schutz vor Kriminalität. Die Themen werden anhand von praxisnahen Beispielen erarbeitet und durch wertvolle Tipps abgerundet.

SVG Fahrer:innen als Imageträger:innen III (K1+K3)

Erfolgreicher Umgang mit Kunden und Behörden

Als „Botschafter:innen“ ihres Unternehmens beeinflussen Fahrerinnen und Fahrer ganz wesentlich, wie zufrieden Kunden mit der Transportleistung sind. Also ist es wichtig zu wissen, wie Kommunikation funktioniert, wie Misstöne und Missverständnisse vermieden und wie im Kontakt mit Kunden sowie Behördenvertreter:innen erfolgreich agiert werden kann. Nicht theoretisch, sondern anhand konkreter Beispiele. Dabei lernt man auch, sich selbst und andere besser wahrzunehmen. Außerdem wird diskutiert, wie das Verhalten von Fahrer:innen und die Optik ihrer Fahrzeuge in der Öffentlichkeit wirken.

SVG Ladungssicherung III (K1)

Richtig sichern - verantwortlich handeln

Laut BALM wurde in den vergangenen Jahren bei etwa zehn Prozent der kontrollierten Fahrzeuge beanstandet, dass die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert war. Wer ist eigentlich vor und während der Fahrt für die Ladungssicherung verantwortlich? Welche rechtlichen Bestimmungen haben Einfluss auf den Alltag der Fahrer:innen? Welche Kräfte wirken auf die Ladung und mit welchen Sicherungsmethoden kann man ihnen entgegenwirken? Anhand anschaulicher Darstellungen wird das Rüstzeug für eine wirksame Ladungssicherung erarbeitet. Das Seminar kann wahlweise auch mit einem 90-minütigen Praxisteil am Lkw durchgeführt werden.

SVG Fahrsicherheit und Technik - Theorie III (K1+K3)

Richtig sitzen - sehen - fahren

Wann ist ein Fahrzeug sicher? Moderne Fahrerassistenzsysteme wie die Adaptive Geschwindigkeitsregelung und die Automatische Notbremse werden beim Seminar eingehend unter die Lupe genommen, ebenso die einzelnen Stufen der aktuellen und zukünftigen Automatisierung: Welche Vorteile sind zu erwarten, welche Nachteile und welche Probleme? Was muss vor einer Fahrt bedacht werden, etwa bei den OBU-Geräten, bei der Abfahrtkontrolle und der Einstellung des Fahrersitzes? Was ist während der Fahrt wichtig, damit die Fahrt sicher verläuft?

SVG ÖkoDrive - Theorie III (K1+K3)

Wirtschaftliches Fahren - Kosten senken durch Schadenprävention

Was gehört zu einer ökonomischen Fahrweise mit einem Nutzfahrzeug? Wie werden Schäden vermieden? Wie lassen sich Kraftstoffverbrauch und Fahrzeugverschleiß reduzieren? Weitere Themen des Seminars sind die Entstehung von Unfällen, die Erhaltung der Konzentration beim Fahren, der Umgang mit Emotionen im Straßenverkehr und das sichere Rangieren. Falls Omnibusfahrerinnen und -Fahrer unter den Teilnehmer:innen sind, werden auch spezifische Themen wie „Sicherheit der Ladung“ und „Sicherheit und Komfort der Fahrgäste“ behandelt.

SVG Eco-Training - Praxis III (K1+K3)

Wirtschaftliche Fahrweise mit Nutzfahrzeugen

Was gehört zu einer ökonomischen Fahrweise mit einem Nutzfahrzeug? Wie lassen sich Kraftstoffverbrauch und Fahrzeugverschleiß reduzieren? Durch vorausschauende und materialschonende Fahrweise und die optimale Ausnutzung der modernen Motorkennzahlen werden den Teilnehmer:innen die sichere und wirtschaftliche Fahrweise mit Lkw vermittelt. Weitere Ziele sind, die Wartungskosten für Bremsen und Kupplung zu senken, stressfrei zu fahren - ohne dabei Fahrtzeiten zu verlängern.

SVG Notfallmanagement im Straßenverkehr III (K3)

Sichern - bergen - helfen

Was tun bei Notfällen im Straßenverkehr? Wie werden Unfallstellen gesichert und verletzte Personen aus einem Fahrzeug geborgen? Behandelt wird das Verhalten an der Unfallstelle bei Lkw-, Gefahrgut-, Pkw- und Motorradunfällen sowie bei einem Pkw-Motorbrand. Lebensrettende Sofortmaßnahmen werden anhand konkreter Szenarien erarbeitet und geübt. Das richtige Absetzen eines Notrufs wird ebenfalls besprochen. Auch wenn das Seminar praktische Übungen zur Erstversorgung verletzter Personen enthält, ersetzt es nicht die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung in Erster Hilfe.

SVG Brandschutz III (K3)

Brände verhindern - Feuer bekämpfen

Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Die Seminarteilnehmer:innen werden für die Gefährlichkeit von Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sensibilisiert. Sie erfahren, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen – auch bei Gebäude- und Zimmerbränden. Gemeinsam erarbeiten sie, wie man entstehende Feuer richtig löscht und wie man Gefahren beim Umgang mit Batterien vermeidet. Informationen zum vorbeugenden Brandschutz in Fahrzeugen, im Betrieb und zu Hause runden das Seminar ab. Um die Thematik zu verdeutlichen, werden im Seminarraum zahlreiche Versuche durchgeführt.

Sichere Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (K1+K2+K3)

Das Seminar vermittelt bzw. aktualisiert Kenntnisse über das Durchführen von Großraum- und Schwertransporten. In welchen Fällen werden Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 Nr. 5 erforderlich? Wann sind Erlaubnisse nach § 29 Absatz 3 StVO zu erteilen? Wird auch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO benötigt? Die Seminarteilnehmer:innen beschäftigen sich mit den gesetzlichen Grundlagen der Planung, Vorbereitung, Auflagen, Polizeibegleitung. Die besonderen Bedingungen, Auflagen und Aufgaben stellen das Fahrpersonal oftmals vor große Herausforderungen.

ADR Basiskurs für Stück- und Schüttgut

Informationen

Kennung Datum (Dauer) Ort Freie Plätze  
2401GB05 04.05.2024 – 18.05.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Düsseldorf (am SVG-Autohof Düsseldorf), Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
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Beschreibung

Erwerb des ADR-Scheins für Fahrer*innen von Stück- und Schüttguttransporten.
Für die Prüfung und Erstellung der ADR-Card fallen zusätzlich die IHK-Gebühren an (Düsseldorf 88,00 EUR, Duisburg 61,00 EUR, Köln 68,00 EUR).

Wichtiger Hinweis für Schulungen in Duisburg (Mo - Mi): Die IHK-Prüfung findet immer erst am Freitag statt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.



Der Preis des Seminars beläuft sich auf 260,00 € netto, 266,84 € brutto.

Anmeldung zum Seminar ADR Basiskurs für Stück- und Schüttgut, 04.05.2024 - 18.05.2024 in Düsseldorf

Hier können Sie sich direkt online zum Seminar anmelden. Bitte beachten Sie, daß Ihre Anmeldung erst mit unserer Bestätigung verbindlich wird. Mit Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder.


Teilnehmer

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenschutz

Alternative Termine (20 Treffer)

Kennung Datum (Dauer) Ort Freie Plätze  
2401GB51 29.06.2024 – 13.07.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Düsseldorf (am SVG-Autohof Düsseldorf), Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
24 Details
2401GB53 07.09.2024 – 21.09.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Düsseldorf (am SVG-Autohof Düsseldorf), Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
24 Details
2401GB55 23.11.2024 – 07.12.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Düsseldorf (am SVG-Autohof Düsseldorf), Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
25 Details
2405GB72 06.07.2024 – 20.07.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Duisburg, Konrad-Adenauer-Ring 12,
47167 Duisburg
23 Details
2405GB74 14.09.2024 – 28.09.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Duisburg, Konrad-Adenauer-Ring 12,
47167 Duisburg
25 Details
2405GB76 16.11.2024 – 30.11.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Duisburg, Konrad-Adenauer-Ring 12,
47167 Duisburg
25 Details
2402GB52 22.06.2024 – 06.07.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Köln (am SVG-Autohof Köln-Eifeltor), Am Eifeltor 1,
50997 Köln
22 Details
2402GB54 31.08.2024 – 14.09.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Köln (am SVG-Autohof Köln-Eifeltor), Am Eifeltor 1,
50997 Köln
25 Details
2402GB56 02.11.2024 – 16.11.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Köln (am SVG-Autohof Köln-Eifeltor), Am Eifeltor 1,
50997 Köln
25 Details
2401GB11 24.06.2024 – 26.06.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Düsseldorf (am SVG-Autohof Düsseldorf), Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
20 Details
2401GB59 26.08.2024 – 28.08.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Düsseldorf (am SVG-Autohof Düsseldorf), Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
25 Details
2401GB61 14.10.2024 – 16.10.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Düsseldorf (am SVG-Autohof Düsseldorf), Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
25 Details
2401GB63 16.12.2024 – 18.12.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Düsseldorf (am SVG-Autohof Düsseldorf), Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
25 Details
2405GB78 01.07.2024 – 05.07.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Duisburg, Konrad-Adenauer-Ring 12,
47167 Duisburg
25 Details
2405GB80 19.08.2024 – 23.08.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Duisburg, Konrad-Adenauer-Ring 12,
47167 Duisburg
24 Details
2405GB82 21.10.2024 – 25.10.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Duisburg, Konrad-Adenauer-Ring 12,
47167 Duisburg
25 Details
2402GB12 13.05.2024 – 15.05.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Köln (am SVG-Autohof Köln-Eifeltor), Am Eifeltor 1,
50997 Köln
4 Details
2402GB58 01.07.2024 – 03.07.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Köln (am SVG-Autohof Köln-Eifeltor), Am Eifeltor 1,
50997 Köln
25 Details
2402GB60 02.09.2024 – 04.09.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Köln (am SVG-Autohof Köln-Eifeltor), Am Eifeltor 1,
50997 Köln
25 Details
2402GB62 04.11.2024 – 06.11.2024 (3 Tage) BBG-Bildungszentrum Köln (am SVG-Autohof Köln-Eifeltor), Am Eifeltor 1,
50997 Köln
25 Details

Veranstalter

BBG Gesellschaft für betriebliche Beratung und Betreuung mbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

Anmeldungen: Anmeldungen für Veranstaltungen müssen in schriftlicher oder elektronischer Form (Brief, Fax, Internet, E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung werden die Teilnahme­bedingungen anerkannt.

Bestätigung­/Rechnung: Eingehende Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und durch Übersendung einer entsprechenden Rechnung über die Teilnahmegebühr oder in anderer geeigneter Form bestätigt. Die berechneten Teilnahmegebühren sind sofort ohne Abzug fällig, es sei denn, auf der Rechnung ist eine andere Fälligkeit ausgewiesen.

Die in den Veranstaltungsplänen ausgewiesenen Teilnahmegebühren sind i.d.R. Nettopreise je Teilnehmer. Sofern nicht anders angegeben, wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt.

Fördermittel: Die Beantragung und die Gewährung etwaiger Fördermittel für Schulungs­veranstaltungen liegt in der Verantwortung des Anmeldenden/­Teilnehmers. Hinweise des Schulungs­veranstalters auf ggf. bereitstehende Fördermittel sind in jedem Fall unverbindlich. Soweit Fördermittel gewährt werden, hat der Anmeldende/­Teilnehmer entsprechend den jeweiligen Förderrichtlinien Zuwendungs­bescheide o. ä. dem Schulungs­veranstalter spätestens bis zum Beginn der bestätigten Schulungs­veranstaltung vorzulegen.

Rücktritt: Der Rücktritt von einer bestätigten Kurs-/­Seminarteilnahme hat in gleicher Form zu erfolgen wie die Anmeldung. Ein Ersatzteilnehmer kann vor Veranstaltungs­beginn benannt werden, sofern dieser die etwaigen Teilnehmer­voraussetzungen erfüllt. Bei einem Rücktritt, der später als 7 Werktage vor Beginn erfolgt, bei Nichtantritt oder bei Abbruch der Teilnahme ist die gesamte Gebühr zu bezahlen.

Absagen: Der Schulungs­veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, sofern eine Mindest­teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder ein Referent nicht zur Verfügung steht. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die der Schulungs­veranstalter zu vertreten hat, ausfallen, so werden bereits gezahlte Teilnahme­gebühren voll zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Haftung: Für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - haftet der Veranstalter nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung seitens seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder im Falle fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten oder vertrags­wesentlichen Pflichten. Im Falle grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Kardinalpflichten oder vertrags­wesentlichen Pflichten ist die Ersatzpflicht jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vorgenannte Haftungs­ausschluss bzw. die Haftungs­begrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit eines Menschen. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gegenständen der Teilnehmer bleibt die Haftung ausgeschlossen.

Verpflegung: Sofern eine Veranstaltungs­gebühr die Verpflegung des Teilnehmers ausdrücklich mit einschließt, so sind Getränke hiervon ausgenommen, die während eines Mittagessens gereicht werden und die vom Gastwirt direkt mit dem Teilnehmer abgerechnet werden. Art und Umfang der Bewirtung kann zwischen den jeweiligen Schulungsstätten variieren. Bei geförderten Schulungs­veranstaltungen kann die Verpflegung durch den Zuwendungs­bescheid oder grundsätzlich ausgeschlossen sein. Die Verpflegung obliegt in diesem Fall dem Anmeldenden/­Teilnehmer auf eigene Kosten.

Verbraucher­streitbeilegungs­gesetz: Wir nehmen am Streit­beilegungs­verfahren vor einer Verbraucher­schlichtungs­stelle nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Stand: Juni 2019

Datenschutzerklärung des Veranstalters

Grundlage der nachfolgenden Informationen zum Datenschutz bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind die Bestimmungen der zum 25.05.2018 geltenden Datenschutz­grundverordnung (DS-GVO).

1) Verantwortliche Stelle für die Daten­verarbeitung / Datenschutz­beauftragter

a) Verantwortliche Stelle ist:

BBG
Gesellschaft für betriebliche 
Beratung und Betreuung mbH
Geschäftsführung
Oerschbachstraße 152, 40591 Düsseldorf

b) Den Datenschutz­beauftragten erreichen Sie unter:

Transtreuhand GmbH Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft
Gotenstraße 17, 20097 Hamburg
oder unter:
datenschutz@bbg-svg.de

2) Zweck der Datenverarbeitung

Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten grundsätzlich nur, soweit dies für die Vereinbarung und die Erfüllung vertraglicher Leistungen durch uns und unsere Partner und Dienstleister erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO) und/oder mit Einwilligung der betroffenen Person zu den bestimmten Zwecken.

Welche Daten im Einzelnen und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach der angefragten oder vereinbarten Leistung. 

3) Personenbezogene Daten

Relevante personenbezogene Daten können sein: 

  • Personalien (z. B. Namen, Adress-, Kontakt- und Geburtsdaten)
  • Legitimations­daten (z. B. Ausweis-, Führerschein­daten)
  • Vertrags­abwicklungs­daten (z. B. Konto­verbindungen, Besprechungs­protokolle, Leistungs- und Befähigungs­nachweise)

4) Empfänger von Daten / Dienstleister / Sitz von Dienstleistern

Teilweise werden im Rahmen der Verarbeitung personen­bezogener Daten externe Dienst­leister eingesetzt (Auftrags­daten­verarbeitung durch z. B. IT-Dienstleister) oder Leistungen gemeinsam mit Partnern oder Dienstleistern erbracht, die - mit Einwilligung des Betroffenen - Empfänger von personen­bezogenen Daten sein können (Dritte).

Zu den Empfängern von personen­bezogenen Daten können zählen: Leistungs­erbringer (z. B. Bildungsträger und Fahrschulen, Referenten und Trainer, Berater und Beauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Ärzte/­Ärztinnen, Industrie- und Handelskammern), Kostenträger und sonstige Beteiligte (z. B. Behörden, Arbeits­verwaltungen, Arbeitgeber/-innen, Ausbildungs- und Praktikumsbetriebe, Kontroll- und Überwachungs­organisationen, Zertifizierungs­dienste, Fachkundige Stellen) etc.

Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Partner oder Dienstleister in einem Drittland (außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes („EWR“)) ist grundsätzlich nicht vorgesehen. 

5) Datenspeicherung

Die von uns erhobenen Daten werden für die Dauer des Bestehens und der Abwicklung der Leistungspflichten (s. o. Ziff. 2) unter Beachtung der gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungs­fristen gespeichert. Soweit es sich etwa um Rechnungsdaten oder rechnungs­begründende Unterlagen handelt, ist eine Aufbewahrungs­pflicht von 6 bzw. 10 Jahren vorgeschrieben.

6) Datenschutzrechte des Betroffenen

Hinsichtlich der ihn betreffenden personen­bezogenen Daten hat der Betroffene uns gegenüber das

  • Recht auf Auskunft,
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung,
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
  • Recht auf Daten­übertrag­barkeit.

Es besteht außerdem das Recht, sich bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung der personen­bezogenen Daten durch uns zu beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde ist:

LDI Nordrhein-Westfalen
Postfach 200444, 40102 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

7) Widerruf oder Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten

Falls Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personen­bezogenen Daten erst, nachdem Sie ihn gegenüber uns ausgesprochen haben. Den Widerruf können Sie an die verantwortliche Stelle richten.

Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personen­bezogenen Daten auf die Interessen­abwägung stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dies ist der Fall, wenn die Verarbeitung insbesondere nicht zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personen­bezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen.

Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung Ihrer personen­bezogenen Daten für Zwecke der Werbung und Datenanalyse jederzeit widersprechen. Über Ihren Werbewiderspruch können Sie uns unter folgenden Kontaktdaten informieren: BBG Gesellschaft für betriebliche Beratung und Betreuung mbH, Oerschbachstraße 152, 40591 Düsseldorf, datenschutz@bbg-svg.de.

Stand: Mai 2021

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Gerne informieren wir Sie über dieses Thema, senden Sie uns eine Anfrage.

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