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BKF-Weiterbildung: SVG Brandschutz (K3)

Fahrerinnen und Fahrer lernen, Brände zu vermeiden, Gefahren richtig einzuschätzen und im Ernstfall sicher zu handeln – mit vielen Beispielen und Übungen aus dem Berufsalltag.

Wichtige Themen:

  • Vorbeugung von Fahrzeug-, Reifen- und Motorbränden
  • Richtiges Verhalten im Brandfall und Umgang mit Feuerlöschern
  • Praktische Übungen zu Brandentstehung und Brandbekämpfung
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Sybille Krauth

0681-9250201

sybille.krauth@gab-saar.de

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BKF-Module online

Brände verhindern - Feuer bekämpfen

„Wie entsteht ein Feuer?“ Mit dieser Frage beginnt das Seminar der Straßenverkehrsgenossenschaft für professionelle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer. Diese lernen das Verbrennungsdreieck kennen und erfahren, dass ein brennbarer Stoff, Sauerstoff und eine Zündtemperatur zusammenkommen müssen, damit ein Brand entsteht. Nimmt man eins der Elemente weg, erlischt das Feuer. Dies wird anhand von anschaulichen Versuchen vermittelt, die im Seminarraum durchgeführt werden.

„Wer hat schon einmal einen Brand oder ein außer Kontrolle geratenes Feuer erlebt?“ Bei den intensiven Erlebnisberichten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und den anschließenden Diskussionen um die Brandentstehung und Brandbekämpfung stehen Brände im Straßenverkehr im Vordergrund. Weiter geht es mit der Frage, wie Fahrzeug-, Motor- und Reifenbrände verhindert werden können sowie einem informativen Gespräch zu den Gefahren durch Elektrostatik.

Das Seminar auf
einen Blick

  • Kenntnisbereich 3
  • Richtiges Verhalten bei Reifen- und Motorbränden
  • Konkrete Tipps zum vorbeugenden Brandschutz
  • Wissen, wie entstehende Brände einfach bekämpft werden können
  • Gefahren beim Umgang mit Batterien vermeiden
Seminar buchen

Inhalte

Die Teilnehmer:innen beschäftigen sich mit den Auswirkungen von Bränden und werden so für die Bedeutung des Themas weiter sensibilisiert.

  • Wie entstehen Zimmer- und Gebäudebrände?
  • Wie muss man sich verhalten, wenn ein Feuer ausbricht?
  • Wie sind Fluchtwege beschildert und welche Bedeutung haben Brandschutzzeichen?
  • Wie funktionieren Rauch- und CO-Melder und wie werden sie montiert?
  • Warum kann man Fettbrände nicht mit Wasser löschen?

Anhand von praktischen Versuchen wird den Teilnehmer:innen das Brandverhalten verschiedener Stoffe vor Augen geführt. Dabei wird eine kleine Staubexplosion simuliert und gezeigt, wie leicht sich brennbare Gase entzünden können. Die Teilnehmer:innen lernen die Brandschutzklassen kennen und erfahren, wie man einen Feuerlöscher richtig bedient. Durch Versuche wird demonstriert, wie Löschpulver und Löschschaum auf ein kleines Feuer wirken und wie eine Löschdecke eingesetzt wird.
 

Weitere Inhalte

Auch der Umgang mit Batterien wird thematisiert:

  • Was muss beim Laden von Fahrzeugbatterien beachtet werden?
  • Wie geht man beim Fremdstarten vor?
  • Warum soll man Batterien aus Elektrogeräten nicht im Hausmüll entsorgen?

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer staunen, wenn mittels einer kleinen Batterie Stahlwolle in Brand gesetzt wird. Deshalb bleiben die Teilnehmer:innen auch im weiteren Verlauf des Seminars aktiv. In einer Gruppenarbeit überlegen Sie, wie sie die im Seminar erworbenen Kenntnisse in die Praxis umsetzen können. Was können sie im Fahrzeug, im Betrieb und zu Hause tun, um Bränden vorzubeugen? So wird Brandschutz konkret, und alle Teilnehmer:innen erwerben praxisnahe Kenntnisse. 

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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Brandschutzhelfer*in gem. ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

28.10.2026
08:00 - 12:30
Moselring 11,
56073 Koblenz
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Seminarinhalte

Brandschutzhelfer*innen werden im Hinblick auf deren Aufgaben im Betrieb fachkundig unterwiesen.

Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.

Die Unternehmer*in hat gem. ASR A2.2 SGB eine ausreichende Anzahl seiner Mitarbeiter*innen (mindestens 5 % der Mitarbeiter*innen) in diesem Bereich zu schulen.

Themeninhalte sind unter Anderem Grundzüge des Brandschutzes, Betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände, Verhalten im Brandfall, Praxisanteil (Feuerlöschübung)

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Seminar-Nr. 1698
Ort Koblenz
Veranstalter SVG Hessen / SVG Rheinland - SVG QTB GmbH
Nettopreis 99,00 €
Bruttopreis 117,81 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Brandschutzhelfer:in

03.11.2026
09:00 - 13:30
Am Eifeltor 1,
50997 Köln
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Seminarinhalte

Bedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2602ABH54
Ort Köln
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 105,00 €
Bruttopreis 124,95 €
Dauer 0,50 Tage Präsenz
Icon Kalender1 AlternativtermineAnmelden

Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Fortbildung für bereits ausgebildete Brandschutzhelfer:innen

05.11.2026
09:00 - 13:30
Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
Mehr erfahren
Seminarinhalte

Gemäß DGUV Information 205-023 ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. In unserem halbtägigen Lehrgang werden die bestehenden Kenntnisse aufgefrischt und über Neuerungen im Brandschutz informiert. Eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher ist mit enthalten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2601FBH51
Ort Düsseldorf
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 105,00 €
Bruttopreis 124,95 €
Dauer 0,50 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in

09.11.2026
09:00 - 16:30
20537 Hamburg Mehr erfahren
Seminarinhalte

In diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt.


Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.


Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)


Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus:


Maßnahme gegen Brände


Bekämpfung von Entstehungsbränden


Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr


Hilfe leisten bei der Evakuierung


Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen


Notfallmaßnahmen


mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt


Rechtliche Grundlagen:


§ 10 ArbSchG


ArbStättV


ASR A 2.2


DGUV Information 205-023


DGUV Vorschrift 1 § 22

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Seminar-Nr. SVGN-49
Ort Hamburg
Veranstalter SVG Nord
Nettopreis 209,00 €
Bruttopreis 248,71 €
Referent Dirk Brekow
Dauer 1 Tage Präsenz
Icon Kalender2 AlternativtermineAnmelden

Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum/r Brandschutzhelfer/in

14.11.2026
08:30 - 17:15
67659 Kaiserslautern Mehr erfahren
Seminarinhalte

Brandgefahr bedeutet für jedes Unternehmen und seine Mitarbeiter eine ernste Bedrohung. Die DGUV-Information 205-023 fordert eine ausreichende Anzahl. Wie viele es sein müssen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei geringer Gefährdung ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ausreichend. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und zu benennen. Ziel des Seminars ist es, theoretische Kennt­nisse und praktische Fertigkeiten zu erforderlichen Sofortmaßnahmen im Brandfall und der ent­sprechenden Brandverhütung zu erlangen. Die Teilnehmer sollen nach Abschluss dieser Veranstaltung in der Lage sein, Grundtätigkeiten wie z.B. Bekämpfung von Entstehungsbränden, Durchführung von Evakuierungsmaß­nahmen, Kontrolle von Brandschutzvorrichtungen oder Rettung von Menschen aus Brandgefahren selbstständig nach Weisung durchzuführen. Eine Auffrischung sollte alle drei bis fünf Jahre erfolgen.

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Seminar-Nr. 1317
Ort Kaiserslautern
Veranstalter SVG Pfalz eG
Nettopreis 137,00 €
Bruttopreis 137,00 €
Referent Robert Schäfer
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

14.11.2026
08:30 - 12:30
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Seminarinhalte
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Seminar-Nr. SVGS-6967
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Referent Philipp Burkhart
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in

14.11.2026
08:30 - 12:30
Leinestraße 36,
24539 Neumünster
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Seminarinhalte

In diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt.


Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.


Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)


Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus:


Maßnahme gegen Brände


Bekämpfung von Entstehungsbränden


Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr


Hilfe leisten bei der Evakuierung


Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen


Notfallmaßnahmen


mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt


Rechtliche Grundlagen:


§ 10 ArbSchG


ArbStättV


ASR A 2.2


DGUV Information 205-023


DGUV Vorschrift 1 § 22

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Seminar-Nr. SVGN-30
Ort Neumünster
Veranstalter SVG Nord
Nettopreis 110,00 €
Bruttopreis 130,90 €
Dauer 1 Tage Präsenz
Icon Kalender2 AlternativtermineAnmelden

Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

17.11.2026
08:30 - 12:30
Georg-Brauchle-Ring 91,
80992 München
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Seminarinhalte
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Seminar-Nr. SVGS-5693
Ort München
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Referent Peter Schopka
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

17.11.2026
08:30 - 12:30
Witschelstraße 95,
90431 Nürnberg
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Seminarinhalte
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Seminar-Nr. SVGS-5694
Ort Nürnberg
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Referent Stephan Voit
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

18.11.2026
08:30 - 12:30
Hedelfinger Straße 17-25,
70327 Stuttgart
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Seminarinhalte
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Seminar-Nr. SVGS-5692
Ort Stuttgart
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Referent Armin Scholz
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Brandschutzhelfer gem. ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

20.11.2026
08:00 - 12:30
Breitenbachstraße 9,
60487 Frankfurt am Main
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Seminarinhalte

Brandschutzhelfer*innen werden im Hinblick auf deren Aufgaben im Betrieb fachkundig unterwiesen.

Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.

Die Unternehmer*in hat gem. ASR A2.2 SGB eine ausreichende Anzahl seiner Mitarbeiter*innen (mindestens 5 % der Mitarbeiter*innen) in diesem Bereich zu schulen.

Themeninhalte sind unter Anderem Grundzüge des Brandschutzes, Betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände, Verhalten im Brandfall, Praxisanteil (Feuerlöschübung)

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Seminar-Nr. 1607
Ort Frankfurt am Main
Veranstalter SVG Hessen / SVG Rheinland - SVG QTB GmbH
Nettopreis 99,00 €
Bruttopreis 117,81 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Sicherheitsbeauftragte - Grundlehrgang (Online)

23.11.2026 - 
24.11.2026
Online Mehr erfahren
Seminarinhalte

Dieser Lehrgang richtet sich an Personen die als Sicherheitsbeauftrage*r tätig werden wollen und beinhaltet die folgenden Themen:
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten
- Gefährdungsbeurteilung
- Problemschwerpunkte aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz (z. B. PSA, Lärm, Ergonomie, Brandschutz usw.)

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2609SBA51
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 499,00 €
Bruttopreis 593,81 €
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

25.11.2026
08:30 - 12:30
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Seminarinhalte
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Seminar-Nr. SVGS-6971
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Referent Walter Geidel
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Brandschutzhelfer:in

30.11.2026
09:00 - 13:30
Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
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Seminarinhalte

Bedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2601ABH55
Ort Düsseldorf
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 105,00 €
Bruttopreis 124,95 €
Dauer 0,50 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in

14.12.2026
09:00 - 16:30
20537 Hamburg Mehr erfahren
Seminarinhalte

In diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt.


Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.


Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)


Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus:


Maßnahme gegen Brände


Bekämpfung von Entstehungsbränden


Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr


Hilfe leisten bei der Evakuierung


Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen


Notfallmaßnahmen


mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt


Rechtliche Grundlagen:


§ 10 ArbSchG


ArbStättV


ASR A 2.2


DGUV Information 205-023


DGUV Vorschrift 1 § 22

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Seminar-Nr. SVGN-51
Ort Hamburg
Veranstalter SVG Nord
Nettopreis 209,00 €
Bruttopreis 248,71 €
Referent Dirk Brekow
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

25.01.2027
08:30 - 12:30
Hedelfinger Straße 17-25,
70327 Stuttgart
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Seminarinhalte

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7342
Ort Stuttgart
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

18.03.2027
08:30 - 12:30
Georg-Brauchle-Ring 91,
80992 München
Mehr erfahren
Seminarinhalte

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7349
Ort München
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

18.03.2027
08:30 - 12:30
Witschelstraße 95,
90431 Nürnberg
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Seminarinhalte

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Ausbildung zum Brandschutzhelfer

04.05.2027
08:30 - 12:30
Hedelfinger Straße 17-25,
70327 Stuttgart
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Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

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Ausbildung zum Brandschutzhelfer

16.06.2027
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Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

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Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

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Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

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Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

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Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

08.07.2027
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90431 Nürnberg
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Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

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Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

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Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

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Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

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Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

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Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

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Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

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Seminar-Nr. SVGS-7353
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

08.07.2027
08:30 - 12:30
Georg-Brauchle-Ring 91,
80992 München
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Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Ausbildung zum Brandschutzhelfer

09.07.2027
08:30 - 12:30
Hedelfinger Straße 17-25,
70327 Stuttgart
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Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

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Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

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23.09.2027
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Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

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Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

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Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

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Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

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Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

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Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

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Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

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30.09.2027
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Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

Brief Iconper Mail teilen
Seminar-Nr. SVGS-7351
Ort München
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
Anmelden

Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

30.09.2027
08:30 - 12:30
Witschelstraße 95,
90431 Nürnberg
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Seminarinhalte

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7352
Ort Nürnberg
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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