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0681-9250201

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Slowenien Länderinformationen

Letzte Änderung: 21.01.2026

Sorgenfrei durch Europa mit der SVG fleXboxEUROPA. 1 Mautbox, 15 Länder, 1 Abrechnung, 1 Partner. 

Jetzt informieren und Angebot anfordern

Besondere Vorschriften:

  • Alle Fahrzeuge müssen auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren.
  • Die Benutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist nicht zulässig.
  • Eine Warnweste muss im Fahrzeug mitgeführt werden.

Lkw-Parkdauer auf 25 Stunden begrenzt:
Die Parkdauer für Lkw über 3,5 t zGG ist auf Parkplätzen von Autobahnen und Schnellstraßen auf max. 25 Stunden begrenzt.

Lkw-Überholverbot:
Für Lkw über 3,5 t zGG besteht zwischen 6.00 Uhr und 18.00 Uhr ein Überholverbot auf dem
gesamten slowenischen Autobahn- und Schnellstraßennetz.
 

Dreiländerverkehre:

Mit Slowenien wurde eine Vereinbarung getroffen, wonach die Gemeinschaftslizenz als bilaterale Fahrtgenehmigung für den Dreiländerverkehr mit Durchfahren des Heimatlandes auf dem
verkehrsüblichen Weg anerkannt wird.

Fahrzeugdokumente:

  • KFZ-Schein
  • Grüne Versicherungskarte ist erforderlich.
  • CMR-Frachtbrief

Geschwindigkeitsbegrenzungen:

Innerhalb geschlossener Ortschaften km/h
Lkw zulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 7,5 t

50

Lkw zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t

50

Außerhalb geschlossener Ortschaften: auf Autobahnen km/h
Lkw zulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 7,5 t

80  

Lkw zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t

70

Gefährliche Güter

70

Auf Straßen mit 4 Spuren (Schnellstraßen oder doppelspurige Straßen) km/h
Lkw zulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 7,5 t

80

Lkw zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t

70

Gefährliche Güter

70

Auf Allzweckstraßen km/h
Lkw zulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 7,5 t

80

Lkw zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t

70

Gefährliche Güter

70

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