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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Letzte Änderung: 22.07.2022

Grundlegend ist der Arbeitsschutz in der Bundesrepublik Deutschland durch das Grundgesetz in Art. 2, Abs. 2, „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ festgelegt.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wurde 1996 eingeführt, und richtet sich an Arbeitsgeber und Arbeitgeberinnen mit dem Ziel die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

Durch dieses Gesetz wird der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin verpflichtet, für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen.
Somit geht aus dem ArbSchG hervor, dass Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen sind (§ 5 ArbSchG), und die Ergebnisse dieser dokumentiert werden müssen (§ 6 ArbSchG).

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