Förderung
Die Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für Fahrpersonal, Ladepersonal und Disponenten zählt zu den Maßnahmen, die im Rahmen des De-minimis-Programmes gefördert werden. Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Unternehmen des Güterkraftverkehrs (einschließlich des Werkverkehrs), die Eigentümer oder Halter von LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12t und mehr sind. Der Förderbetrag richtet sich nach der Zahl der Fahrzeuge zum Stichtag 31. Oktober des Vor-Antragsjahres.
Allerdings ist zu beachten, dass die Förderfähigkeit nur dann gegeben ist, wenn entsprechende Dienstleistungsverträge erst abgeschlossen werden, wenn der Eingang des Antrages für das Förderjahr vom BAG bestätigt ist. Der Vertrag kann dann auch über mehrere Jahre laufen und ist auch in den Folgejahren förderfähig.
Neben der Dienstleistung "Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin" wird aber auch die Anschaffung von Materialien und Ausrüstungen für diesen Bereich über das De-minimis-Förderprogramm bezuschusst. Dies betrifft z.B. folgende Maßnahmen:
- Fahrerassistenzsystemen
- Ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze
- überobligatorischer Sicherheitseinrichtungen am LKW
- Mittel zur Ladungssicherung
- Sicherheits- und Berufsbekleidung für das Fahr- und Ladepersonal
Antragsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Das BAG hat im Internet unter der Adresse www.bag.bund.de sämtliche Antragsvordrucke nebst Anlage und Erläuterungen hinterlegt.
Ansprechpartner: Jürgen Dörholt Telefon: 0681-9250-200